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Civena
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Geprüfte Regeln

Umzug innerhalb der Schweiz

Ab- und Anmeldung innert 14 Tagen, Bewilligungen, Fahrzeuge und alles, was ein Gemeinde- oder Kantonswechsel auslöst.

Das geprüfte Regelwerk von Civena umfasst 16 Schritte für diese Situation. Welche davon gelten, hängt von Kanton, Gemeinde, Bewilligung und Haushalt ab.

Regeln am 23. September 2026 anhand amtlicher Quellen geprüft.

Meine Schritte ermitteln

Kurzantwort

Was Sie tun müssen

Vor dem Umzug

  1. Genf: Kantonswechsel 3 Monate im Voraus beantragen

    Kanton: KantonFrist: 3 Monate vor dem Zuzug

    Genf verlangt von Staatsangehörigen von Nicht-EU/EFTA-Staaten, den Kantonswechsel drei Monate vor dem geplanten Zuzug zu beantragen.

    Behörde: Kantonales Amt für Bevölkerung und Migration (OCPM) (ge.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    OCPM – change of canton (ge.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  2. Kantonswechsel vorgängig beim neuen Kanton beantragen

    Kanton: KantonFrist: Vor dem Umzug

    Mit einer Bewilligung B oder L müssen Sie vor dem Umzug beim Migrationsamt des neuen Kantons eine Bewilligung beantragen. Personen mit B haben Anspruch auf den Wechsel, wenn sie nicht arbeitslos sind und keine Widerrufsgründe vorliegen.

    Behörde: Kantonales Migrationsamt (sem.admin.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  3. Wegzug bei der bisherigen Gemeinde melden

    Gemeinde: GemeindeFrist: Innert 14 Tagen ab Adressänderung

    Melden Sie Ihren Wegzug bei der Einwohnerkontrolle der bisherigen Gemeinde. In den meisten Kantonen geht das zusammen mit der Anmeldung online über eUmzugCH.

    Behörde: Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    eUmzugCH (online) (eumzug.swiss, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  4. Optional: Post nachsenden lassen

    Bund: Bund

    Die Post kann Ihre Sendungen eine Zeit lang nachsenden. Das ist eine kostenpflichtige Dienstleistung, keine amtliche Pflicht.

    Behörde: ch.ch – Schweizer Behörden online (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Swiss Post – relocation (post.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden

Nach dem Umzug

  1. Bei der neuen Gemeinde anmelden

    Gemeinde: GemeindeFrist: Innert 14 Tagen nach dem Umzug

    Melden Sie Ihren Zuzug bei der Einwohnerkontrolle der neuen Gemeinde an. Einige Gemeinden verlangen einen persönlichen Termin, etwa bei Zuzug aus einem anderen Kanton.

    Behörde: Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    eUmzugCH (online) (eumzug.swiss, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  2. Neue Adresse der Gemeinde melden

    Gemeinde: Gemeinde

    Sie ziehen innerhalb derselben Gemeinde um: Melden Sie die Adressänderung der Einwohnerkontrolle.

    Behörde: Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    eUmzugCH (online) (eumzug.swiss, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  3. Basel-Stadt: Anmeldung vor Ort statt über eUmzug

    Kanton: Kanton

    Basel-Stadt akzeptiert keine Online-Anmeldung über eUmzug von Staatsangehörigen von Nicht-EU/EFTA-Staaten bei Zuzug aus einem anderen Kanton. Melden Sie sich beim Einwohneramt an.

    Behörde: Einwohneramt Basel-Stadt (bs.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  4. Niederlassungsbewilligung C: Kantonswechsel

    Kanton: Kanton

    Personen mit Niederlassungsbewilligung haben Anspruch auf den Kantonswechsel, sofern keine Widerrufsgründe vorliegen. Der Wechsel erfolgt mit der Anmeldung im neuen Kanton; bringen Sie Ihren Ausweis mit.

    Behörde: Kantonales Migrationsamt (sem.admin.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  5. Fahrzeug im neuen Kanton umschreiben

    Kanton: KantonFrist: Innert 14 Tagen nach dem Umzug

    Melden Sie sich beim Strassenverkehrsamt des neuen Wohnkantons. Fahrzeugausweis und Kontrollschilder werden gegen solche des neuen Kantons ausgetauscht; die Adresse im Führerausweis wird angepasst.

    Behörde: Kantonales Strassenverkehrsamt (asa.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  6. Adresse im Fahrzeugausweis ändern

    Kanton: KantonFrist: Innert 14 Tagen nach dem Umzug

    Sie bleiben im selben Kanton und behalten Ihre Kontrollschilder. Melden Sie die neue Adresse für Fahrzeug- und Führerausweis dem Strassenverkehrsamt.

    Behörde: Kantonales Strassenverkehrsamt (asa.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  7. Hundeanmeldung aktualisieren

    Gemeinde: Gemeinde

    Kontaktieren Sie die bisherige und die neue Gemeinde, damit die Registrierung Ihres Hundes (AMICUS) angepasst wird. Die Hundesteuer wird lokal festgelegt.

    Behörde: Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  8. Kantonale Ausgleichskasse informieren

    Kanton: Kanton

    Als Rentnerin/Rentner oder Selbständige/r melden Sie den Umzug Ihrer kantonalen AHV-Ausgleichskasse.

    Behörde: Kantonale Ausgleichskasse (AHV) (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  9. Neue Adresse Versicherungen, Arbeitgeber und Bank melden

    Bund: Bund

    Informieren Sie Kranken- und Hausratversicherung, Arbeitgeber, Bank, Arzt und Zahnarzt. Krankenkassenprämien können vom Wohnort abhängen; informieren Sie die Krankenkasse zuerst.

    Behörde: ch.ch – Schweizer Behörden online (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  10. Falls dienstpflichtig: kantonale Militärbehörde informieren

    Kanton: Kanton

    Wenn Sie Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leisten, kontaktieren Sie wegen des Umzugs die kantonale Militärbehörde.

    Behörde: Kantonale Militärbehörde (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden

Gut zu wissen

  1. Wissen, welcher Kanton Sie dieses Jahr besteuert

    Kanton: Kanton

    Nach einem Umzug innerhalb der Schweiz besteuert Sie derjenige Kanton für die ganze Steuerperiode, in dem Sie am Ende der Periode wohnen. Die Steuerperiode entspricht in der Regel dem Kalenderjahr.

    Behörde: Kantonale Steuerverwaltung (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  2. Keine Meldung an Serafe nötig

    Bund: Bund

    Die Radio- und Fernsehabgabe wird anhand der Einwohnerregister erhoben. Die Meldung bei der Gemeinde genügt.

    Behörde: Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) (bakom.admin.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden

Amtliche Einstiegspunkte

Häufige Fragen

Was muss ich tun: Umzug innerhalb der Schweiz?
Je nach Situation gehören dazu: Wegzug bei der bisherigen Gemeinde melden; Bei der neuen Gemeinde anmelden; Neue Adresse der Gemeinde melden; Kantonswechsel vorgängig beim neuen Kanton beantragen; Genf: Kantonswechsel 3 Monate im Voraus beantragen; Fahrzeug im neuen Kanton umschreiben; Adresse im Fahrzeugausweis ändern; Hundeanmeldung aktualisieren; Kantonale Ausgleichskasse informieren; Optional: Post nachsenden lassen; Basel-Stadt: Anmeldung vor Ort statt über eUmzug.
Wegzug bei der bisherigen Gemeinde melden: Welche Frist gilt?
Innert 14 Tagen ab Adressänderung. Jeder Umzug muss sowohl der Wegzugs- als auch der Zuzugsgemeinde gemeldet werden.
Bei der neuen Gemeinde anmelden: Welche Frist gilt?
Innert 14 Tagen nach dem Umzug. Die Anmeldung in der neuen Gemeinde wird innert 14 Tagen nach dem Umzug erwartet.
Kantonswechsel vorgängig beim neuen Kanton beantragen: Welche Frist gilt?
Vor dem Umzug. Die Verlegung des Lebensmittelpunkts in einen anderen Kanton ist ein bewilligungspflichtiger Kantonswechsel (AIG Art. 37, VZAE Art. 67).
Genf: Kantonswechsel 3 Monate im Voraus beantragen: Welche Frist gilt?
3 Monate vor dem Zuzug. Veröffentlichte Praxis des OCPM Genf.
Fahrzeug im neuen Kanton umschreiben: Welche Frist gilt?
Innert 14 Tagen nach dem Umzug. Jede Tatsache, die eine Änderung des Fahrzeugausweises erfordert, ist innert 14 Tagen zu melden (VZV Art. 74).
Adresse im Fahrzeugausweis ändern: Welche Frist gilt?
Innert 14 Tagen nach dem Umzug. Änderungen des Fahrzeugausweises sind innert 14 Tagen zu melden (VZV Art. 74).