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Civena
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Geprüfte Regeln

Die Schweiz verlassen

Abmeldung, Krankenversicherung, AHV, Vorsorgeguthaben, Steuern und Fahrzeuge vor dem Wegzug ins Ausland.

Das geprüfte Regelwerk von Civena umfasst 11 Schritte für diese Situation. Welche davon gelten, hängt von Kanton, Gemeinde, Bewilligung und Haushalt ab.

Regeln am 23. September 2026 anhand amtlicher Quellen geprüft.

Meine Schritte ermitteln

Kurzantwort

Was Sie tun müssen

Vor dem Umzug

  1. Vor der Ausreise bei der Gemeinde abmelden

    Gemeinde: GemeindeFrist: Vor der Ausreise

    Melden Sie sich ab, wenn Sie länger als drei Monate ins Ausland gehen, Ihre Wohnung aufgeben und nicht zurückkehren wollen. Wegzüge ins Ausland können nicht über eUmzug gemeldet werden.

    Behörde: Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  2. Krankenversicherung regeln: Grundversicherung endet

    Bund: Bund

    Bei einem Wegzug ausserhalb der EU/EFTA ist die Grundversicherung nicht mehr gültig (ausser für entsandte Arbeitnehmende). Informieren Sie Ihre Krankenkasse und sorgen Sie für Versicherungsschutz im Zielland.

    Behörde: ch.ch – Schweizer Behörden online (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  3. Prüfen, ob die Schweizer Krankenversicherung bestehen bleiben muss

    Bund: Bund

    Wer im Ausland lebt, muss sich grundsätzlich nicht mehr in der Schweiz versichern; bestimmte Gruppen müssen es aber weiterhin, etwa in der Schweiz Erwerbstätige oder Rentenbeziehende. Fragen Sie Ihre Krankenkasse vor der Kündigung.

    Behörde: ch.ch – Schweizer Behörden online (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  4. Steuern mit der kantonalen Steuerverwaltung regeln

    Kanton: KantonZu prüfen

    Das Vorgehen bei Wegzug ist kantonal verschieden. Civena hat es für Ihren Kanton noch nicht geprüft: Kontaktieren Sie vor der Ausreise die kantonale Steuerverwaltung.

    Behörde: Kantonale Steuerverwaltung (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  5. Über Ihr Pensionskassenguthaben entscheiden

    Bund: Bund

    Bei definitiver Ausreise ist grundsätzlich eine Barauszahlung möglich; bei Wegzug in die EU/EFTA bleibt der obligatorische Teil bis zum Rentenalter auf einem Sperrkonto.

    Behörde: ch.ch – Schweizer Behörden online (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  6. Säule 3a kann vorbezogen werden

    Bund: Bund

    Die definitive Ausreise ist ein Grund für den Vorbezug der Säule 3a. Kontaktieren Sie Ihre 3a-Anbieterin.

    Behörde: ch.ch – Schweizer Behörden online (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  7. Kontrollschilder hinterlegen oder zurückgeben

    Kanton: KantonFrist: Innert 14 Tagen

    Wird innert 14 Tagen kein anderes Fahrzeug in Verkehr gesetzt, sind die Kontrollschilder unverzüglich dem Strassenverkehrsamt zurückzugeben.

    Behörde: Kantonales Strassenverkehrsamt (asa.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden

Nach dem Umzug

  1. Bei der Schweizer Vertretung im Ausland anmelden

    Bund: BundFrist: Innert 90 Tagen nach der Abmeldung

    Nach der Abmeldung in der Schweiz haben Schweizerinnen und Schweizer 90 Tage Zeit, sich bei der zuständigen Vertretung im Ausland anzumelden.

    Behörde: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) (eda.admin.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    EDA – Auswandern (eda.admin.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  2. Serafe Bankverbindung für Rückerstattung angeben

    Bund: Bund

    Die Gemeinde informiert Serafe über die Abmeldung. Für eine Rückerstattung teilen Sie Serafe Ihre Bankverbindung mit.

    Behörde: Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) (bakom.admin.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden

Gut zu wissen

  1. Kapitalleistungen ins Ausland unterliegen der Quellensteuer

    Bund: Bund

    Kapitalleistungen aus der 2. Säule und der Säule 3a an Personen im Ausland unterliegen immer der Quellensteuer. Mit einem Doppelbesteuerungsabkommen kann sie zurückgefordert werden.

    Behörde: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) (eda.admin.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  2. Wissen, was mit Ihrer AHV geschieht

    Bund: Bund

    Schweizer, EU/EFTA-Bürger und Angehörige von Vertragsstaaten behalten ihre Rentenansprüche. Andernfalls besteht nur Anspruch auf eine zinslose Rückvergütung der Beiträge.

    Behörde: ch.ch – Schweizer Behörden online (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden

Amtliche Einstiegspunkte

Häufige Fragen

Was muss ich tun: Die Schweiz verlassen?
Je nach Situation gehören dazu: Vor der Ausreise bei der Gemeinde abmelden; Bei der Schweizer Vertretung im Ausland anmelden; Krankenversicherung regeln: Grundversicherung endet; Prüfen, ob die Schweizer Krankenversicherung bestehen bleiben muss; Über Ihr Pensionskassenguthaben entscheiden; Kontrollschilder hinterlegen oder zurückgeben.
Vor der Ausreise bei der Gemeinde abmelden: Welche Frist gilt?
Vor der Ausreise. Amtliche Information des EDA.
Bei der Schweizer Vertretung im Ausland anmelden: Welche Frist gilt?
Innert 90 Tagen nach der Abmeldung. EDA-Information für Auslandschweizer.
Kontrollschilder hinterlegen oder zurückgeben: Welche Frist gilt?
Innert 14 Tagen. VZV Art. 74.