Zum Inhalt springen
Civena
Menü
Geprüfte Regeln

Selbständig werden

AHV-Anerkennung, MWST-Schwelle, Pensionskassenkapital und Handelsregisterpflicht.

Das geprüfte Regelwerk von Civena umfasst 6 Schritte für diese Situation. Welche davon gelten, hängt von Kanton, Gemeinde, Bewilligung und Haushalt ab.

Regeln am 23. September 2026 anhand amtlicher Quellen geprüft.

Meine Schritte ermitteln

Kurzantwort

Was Sie tun müssen

Vor dem Umzug

  1. Anmeldungen über EasyGov erledigen

    Bund: Bund

    EasyGov ist der kostenlose Online-Schalter des Bundes für Unternehmen: Handelsregister, AHV-Ausgleichskasse, MWST und Unfallversicherung. Civena bereitet die Angaben vor und leitet Sie dorthin.

    Behörde: EasyGov.swiss (SECO) (easygov.swiss, öffnet in einem neuen Tab)

    EasyGov.swiss (easygov.swiss, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  2. Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen

    Kanton: Kanton

    Ab einem Jahresumsatz von über CHF 100 000 ist der Eintrag Pflicht. EasyGov übermittelt die Anmeldung an das kantonale Handelsregisteramt.

    Behörde: EasyGov.swiss (SECO) (easygov.swiss, öffnet in einem neuen Tab)

    EasyGov.swiss (easygov.swiss, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  3. Bei der ESTV für die MWST registrieren

    Bund: Bund

    Unternehmen mit mehr als CHF 100 000 Jahresumsatz sind mehrwertsteuerpflichtig und müssen sich bei der ESTV registrieren. Für Einzelunternehmen braucht es die AHV-Nummer. Registrierung auch über EasyGov.

    Behörde: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) (estv.admin.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    EasyGov.swiss (easygov.swiss, öffnet in einem neuen Tab)ESTV – MWST-Registrierung (estv.admin.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden

Nach dem Umzug

  1. Selbständigkeit von der Ausgleichskasse anerkennen lassen

    Kanton: KantonFrist: Empfohlen: in den ersten Monaten

    Reichen Sie das Anmeldeformular und Nachweise Ihrer Tätigkeit bei einer AHV-Ausgleichskasse ein. Empfohlen innerhalb der ersten Monate; auch über EasyGov möglich.

    Behörde: AHV-Ausgleichskasse (kmu.admin.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    EasyGov.swiss (easygov.swiss, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden

Gut zu wissen

  1. Handelsregister: unter CHF 100 000 freiwillig

    Bund: Bund

    Unter CHF 100 000 Jahresumsatz ist der Eintrag freiwillig. Prüfen Sie erneut, wenn der Umsatz wächst.

    Behörde: KMU-Portal (SECO) (kmu.admin.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden
  2. Optional: Pensionskassenkapital innert eines Jahres beziehen

    Bund: BundFrist: Innert eines Jahres ab Selbständigkeit

    Wenn Sie Ihr Guthaben der 2. Säule für die Selbständigkeit nutzen wollen, müssen Sie den Antrag innert eines Jahres nach Aufnahme der Selbständigkeit stellen.

    Behörde: ch.ch – Schweizer Behörden online (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)

    Falsche Angabe melden

Amtliche Einstiegspunkte

Häufige Fragen

Was muss ich tun: Selbständig werden?
Je nach Situation gehören dazu: Anmeldungen über EasyGov erledigen; Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen; Bei der ESTV für die MWST registrieren; Selbständigkeit von der Ausgleichskasse anerkennen lassen.