Ein Kind bekommen
Geburtsmeldung, Krankenversicherung innert 3 Monaten, Familienzulagen und Elternurlaub.
Das geprüfte Regelwerk von Civena umfasst 5 Schritte für diese Situation. Welche davon gelten, hängt von Kanton, Gemeinde, Bewilligung und Haushalt ab.
Regeln am 23. September 2026 anhand amtlicher Quellen geprüft.
Meine Schritte ermittelnKurzantwort
Geburtsmeldung beim Zivilstandsamt — Innert 3 Tagen nach der Geburt
Gemeinde: GemeindeQuelle: Geburt melden · geprüft am 23. September 2026Grundversicherung für Ihr Baby abschliessen — Innert 3 Monaten nach der Geburt
Anderer Elternteil: 2 Wochen Urlaub innert 6 Monaten — Innert 6 Monaten nach der Geburt
Was Sie tun müssen
Nach dem Umzug
Geburtsmeldung beim Zivilstandsamt
Gemeinde: GemeindeFrist: Innert 3 Tagen nach der GeburtDie Geburt ist innert drei Tagen beim Zivilstandsamt des Geburtsorts zu melden. Normalerweise übernimmt das Spital, Geburtshaus oder die Hebamme; Sie handeln nur, wenn keine Fachperson anwesend war.
Behörde: Zivilstandsamt des Geburtsorts (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)
- Geburt melden (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)ENZuletzt geprüft am 23. Sept. 2026
Grundversicherung für Ihr Baby abschliessen
Bund: BundFrist: Innert 3 Monaten nach der GeburtVersichern Sie Ihr Baby innert drei Monaten nach der Geburt; der Schutz gilt dann rückwirkend ab Geburt. Zusatzversicherungen schliessen Sie am besten vor der Geburt ab.
Behörde: ch.ch – Schweizer Behörden online (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)
- Krankenversicherungsgesetz (KVG), Art. 3 (fedlex.admin.ch, öffnet in einem neuen Tab)DEZuletzt geprüft am 23. Sept. 2026
- Krankenversicherung für Ihr Baby (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)ENZuletzt geprüft am 23. Sept. 2026
Familienzulagen beantragen
Bund: BundFamilienzulagen werden nicht automatisch ausbezahlt. Angestellte beantragen sie über den Arbeitgeber, Selbständige bei ihrer Familienausgleichskasse. Ansprüche können bis zu fünf Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Behörde: ch.ch – Schweizer Behörden online (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)
- Familienzulagen (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)ENZuletzt geprüft am 23. Sept. 2026
Wenn Sie geboren haben: Mutterschaftsentschädigung
Bund: BundDer Mutterschaftsurlaub dauert 14 Wochen; die Entschädigung beträgt 80 % des Einkommens, höchstens CHF 220 pro Tag, sofern Sie 9 Monate AHV-versichert waren und 5 Monate gearbeitet haben.
Behörde: ch.ch – Schweizer Behörden online (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)
- Mutterschaftsurlaub (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)ENZuletzt geprüft am 23. Sept. 2026
Anderer Elternteil: 2 Wochen Urlaub innert 6 Monaten
Bund: BundFrist: Innert 6 Monaten nach der GeburtDer Urlaub des andern Elternteils dauert zwei Wochen (14 Taggelder) zu 80 %, höchstens CHF 220 pro Tag, und ist innert sechs Monaten nach der Geburt zu beziehen.
Behörde: ch.ch – Schweizer Behörden online (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)
- Urlaub des andern Elternteils (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)ENZuletzt geprüft am 23. Sept. 2026
Amtliche Einstiegspunkte
- Geburt melden (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)ENZuletzt geprüft am 23. Sept. 2026
- Familienzulagen (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)ENZuletzt geprüft am 23. Sept. 2026
Häufige Fragen
- Was muss ich tun: Ein Kind bekommen?
- Je nach Situation gehören dazu: Grundversicherung für Ihr Baby abschliessen; Familienzulagen beantragen; Wenn Sie geboren haben: Mutterschaftsentschädigung; Anderer Elternteil: 2 Wochen Urlaub innert 6 Monaten.
- Grundversicherung für Ihr Baby abschliessen: Welche Frist gilt?
- Innert 3 Monaten nach der Geburt. KVG Art. 3: Versicherung innert drei Monaten nach der Geburt.
- Anderer Elternteil: 2 Wochen Urlaub innert 6 Monaten: Welche Frist gilt?
- Innert 6 Monaten nach der Geburt. ch.ch: Urlaub des andern Elternteils.