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Civena
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Geprüfte Regeln

Ein Kind bekommen

Geburtsmeldung, Krankenversicherung innert 3 Monaten, Familienzulagen und Elternurlaub.

Das geprüfte Regelwerk von Civena umfasst 5 Schritte für diese Situation. Welche davon gelten, hängt von Kanton, Gemeinde, Bewilligung und Haushalt ab.

Regeln am 23. September 2026 anhand amtlicher Quellen geprüft.

Meine Schritte ermitteln

Kurzantwort

Was Sie tun müssen

Nach dem Umzug

  1. Geburtsmeldung beim Zivilstandsamt

    Gemeinde: GemeindeFrist: Innert 3 Tagen nach der Geburt

    Die Geburt ist innert drei Tagen beim Zivilstandsamt des Geburtsorts zu melden. Normalerweise übernimmt das Spital, Geburtshaus oder die Hebamme; Sie handeln nur, wenn keine Fachperson anwesend war.

    Behörde: Zivilstandsamt des Geburtsorts (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)

  2. Grundversicherung für Ihr Baby abschliessen

    Bund: BundFrist: Innert 3 Monaten nach der Geburt

    Versichern Sie Ihr Baby innert drei Monaten nach der Geburt; der Schutz gilt dann rückwirkend ab Geburt. Zusatzversicherungen schliessen Sie am besten vor der Geburt ab.

    Behörde: ch.ch – Schweizer Behörden online (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)

  3. Familienzulagen beantragen

    Bund: Bund

    Familienzulagen werden nicht automatisch ausbezahlt. Angestellte beantragen sie über den Arbeitgeber, Selbständige bei ihrer Familienausgleichskasse. Ansprüche können bis zu fünf Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.

    Behörde: ch.ch – Schweizer Behörden online (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)

  4. Wenn Sie geboren haben: Mutterschaftsentschädigung

    Bund: Bund

    Der Mutterschaftsurlaub dauert 14 Wochen; die Entschädigung beträgt 80 % des Einkommens, höchstens CHF 220 pro Tag, sofern Sie 9 Monate AHV-versichert waren und 5 Monate gearbeitet haben.

    Behörde: ch.ch – Schweizer Behörden online (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)

  5. Anderer Elternteil: 2 Wochen Urlaub innert 6 Monaten

    Bund: BundFrist: Innert 6 Monaten nach der Geburt

    Der Urlaub des andern Elternteils dauert zwei Wochen (14 Taggelder) zu 80 %, höchstens CHF 220 pro Tag, und ist innert sechs Monaten nach der Geburt zu beziehen.

    Behörde: ch.ch – Schweizer Behörden online (ch.ch, öffnet in einem neuen Tab)

Amtliche Einstiegspunkte

Häufige Fragen

Was muss ich tun: Ein Kind bekommen?
Je nach Situation gehören dazu: Grundversicherung für Ihr Baby abschliessen; Familienzulagen beantragen; Wenn Sie geboren haben: Mutterschaftsentschädigung; Anderer Elternteil: 2 Wochen Urlaub innert 6 Monaten.
Grundversicherung für Ihr Baby abschliessen: Welche Frist gilt?
Innert 3 Monaten nach der Geburt. KVG Art. 3: Versicherung innert drei Monaten nach der Geburt.
Anderer Elternteil: 2 Wochen Urlaub innert 6 Monaten: Welche Frist gilt?
Innert 6 Monaten nach der Geburt. ch.ch: Urlaub des andern Elternteils.